Erstes Wiener Lesetheater und zweites Stegreiftheater
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Dezember 2005, zuletzt
bearbeitet am 8.6.2009.

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Was muss ich als VA (Verantwortliche/r) berücksichtigen

Rundbrief an alle Beiratsmitglieder Juli 2006/aktualisiert August 2010

Was muss ich als VA (Verantwortliche/r) berücksichtigen

1. Einreichungen: Maximal 15 Titel bis spätestens Ende Juli (Datum von Jahr zu Jahr variabel) schriftlich an das Dreiergremium bzw. an Rolf Schwendter.

2. Im August erfolgt die anonyme Reihung durch den Beirat des 1. WrLT.

3. Anschließend findet die Auswertung der Reihung durch das Dreiergremium des 1. WrLT statt.

4. Bekanntgabe der finanzierten Stücke mittels Rundbrief. Gültigkeit ist erst nach den Finanzierungszusagen durch MA 7 und BMUK gegeben.

5. Finanzierte Lesungen:
Der/die VA (Verantwortliche) führt das Projektmanagement durch, worin Dramaturgie, Mitwirkenden-Suche, Regie, Raumsuche und zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit (außer der Bekanntgabe im „Lesetheater Lesezeichen“) enthalten sind.

6. Abklärung mit Andrea Pauli, ob der Termin noch frei ist (Kontakt: <a.pauli@gmx.at> oder 01/954 05 28: 8:30–10:30 persönlich, sonst Anrufbeantworter oder Fax). Laut GV-Beschluss dürfen nicht zwei LT-Veranstaltungen am selben Abend stattfinden.

7. Mitteilung über die Veranstaltung an Rolf Schwendter, rechtzeitig bis zum Redaktionsschluss des „Lesetheater Lesezeichen“ für den entsprechenden Monat unter Angabe von Autor/in, Titel, Veranstaltungsort, Datum, Uhrzeit und Mitwirkenden. (Postweg: Rolf Schwendter, Hasnerstr. 6/33, 1160 Wien, Fax: 01/492 77 12. Eventuell Fax nach Kassel an die Nummer 0049/561/804 79 40. Siehe auch unter „Fragen zum 1.WrLT“ bzw. die aktuelle Erreichbarkeit unter „News“ im Forum sowie im aktuellen „Lesetheater Lesezeichen“ auf unserer Homepage www.lesetheater.at.)

8. Von allen Mitlesenden muss eine Honorarnote ausgefüllt werden, die folgende Angaben enthalten muss (ein Muster kann beim Dreiergremium angefordert oder unter „Fragen zum 1. WrLT“ im Forum sowie hier heruntergeladen werden: http://www.lesetheater.at/downloads/Honorarnote1WrLT.doc): Name und Adresse des/der Mitwirkenden, Autor/in und Titel des Stückes, Veranstaltungsort und -datum, Höhe des ausbezahlten Honorars. Unterschrift nicht vergessen!!!

9. Eva Fillipp bittet um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Veranstaltung, damit die Geldübergabe vereinbart werden kann (Eva Fillipp, 0676/613 19 49 oder <newmusic@ewc.at>).

10. Bei der Veranstaltung bitte nicht vergessen: Das Publikum zum Spenden auffordern und eine Adressliste zum Eintragen auflegen, auch auf die Möglichkeit hinweisen, das „Lesetheater Lesezeichen“ per Mail zu erhalten (aus Kostengründen sind uns E-Mail-Adressen lieber als Postadressen). Die anwesenden Zuhörenden zählen! Lesungen dürfen nur stattfinden, wenn mindestens 5 Zuhörende anwesend sind!

11. Nach der Veranstaltung: Honorarnoten und Spenden an das Dreiergremium abliefern (prioritär an Eva Fillipp, aber auch an die anderen beiden möglich), die allfälligen neuen Adressen an Susanna C. Schwarz-Aschner melden (Beduzziweg 15/C, 1230 Wien oder per E-Mail an <mail@lesetheater.at>) und nach Möglichkeit auch eine Kopie, sowie die Meldung über die Besucher/innenzahl, die Höhe der eingegangenen Spenden und die tatsächlich korrekte Besetzung der Leseaufführung an Rolf Schwendter.

12. Nicht finanzierte Lesungen:
Stücke, die nach der Abstimmung keine Finanzierung bekommen oder spontane Leseaufführungen können selbstredend auch durchgeführt werden und werden dann im Zuge der Jahresendausschüttung (bei der alljährlichen Weihnachtslesung) je nach Restbudget mit einem entsprechenden Betrag honoriert. Auch bei nicht finanzierten Lesungen muss der Termin mit Andrea Pauli abgesprochen werden und sie können im Programm angekündigt werden (vergl. 6. und 7.). Ebenso gilt, wie bei finanzierten Lesungen, Punkt 10. vollinhaltlich.
Auch bei nicht finanzierten Lesungen muss die Meldung über die Besucher/innenzahl, die Höhe der eingegangenen Spenden und die tatsächlich korrekte Besetzung der Leseaufführung an Rolf Schwendter gemeldet werden, neue Adressen bitte an Susanna C. Schwarz-Aschner (siehe 11.)

13. „S-Stücke“ („Sonderprojekte“):
Gemäß Beschluss der GV 2000 ist es möglich, für 6 Projekte im Jahr, die nicht die Beirats-Urabstimmung durchlaufen haben, nach Antrag an das Dreiergremium Finanzierung zu bekommen. Dies gilt insbesondere für politisch oder literarisch aktuelle Stücke/Texte, bzw. solche, die der literarischen Öffentlichkeit unverdienterweise (weitgehend) unbekannt sind. Dazu ist es notwendig, eine kurz gefasste Begründung sowie eine kurze Inhaltsangabe beim Dreiergremium einzureichen. Dieses wird dann in seiner nächsten Sitzung darüber beraten und einen Beschluss fassen, über den der/die Einreichende umgehend informiert wird.

14. Zu berücksichtigen ist, dass eine Reihe von Spielorten die Anzahl der stattfindenden Leseaufführungen des 1. WrLT beschränkt hat. (Literaturhaus dzt. 7/Jahr, Sittl-Sommerprogramm 15/Sommer). Es wird darum gebeten, zur Koordination derartige Raum-Wünsche rechtzeitig (am besten gleich bei der Einreichung) beim Dreiergremium bekannt zu geben. Falls zu viele Bewerbungen für einen solchen Spielort eingehen, behält sich das Dreiergremium vor, eine Auswahl zu treffen.

Das Dreiergremium
Eva Fillipp, Susanna C. Schwarz-Aschner, Rolf Schwendter
SCA, Juli 2006/ aktualisiert August 2010